GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BALLWANZ IMMOBILIEN GMBH & CO. KG

1. ANGEBOTE

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.

2. UNBEFUGTE WEITERGABE

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Weitergabe an Dritte -auch Berater- ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind.

3. VORKENNTNIS

Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Bekanntgabe der Vorkenntnisquelle und -datum mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt eine Provision zu zahlen.

4. ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHES

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung der gewünschte Hauptvertrag über das von uns vermakelte Objekt zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Dies dann auch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHES

Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss des Hauptvertrags (Vertragsabschluss). Dieses kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Werklieferungs-, Renten-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerungen oder Sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.

6. PROVISIONSSÄTZE

Unsere Provision beträgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist:

a) Kauf
Bei An- und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern vom Verkäufer 3,57 %* und vom Käufer 3,57 %*. Bei An- und Verkauf von Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien vom Käufer 5,95 %*. Bei An- und Verkauf von Baugrundstücken vom Käufer 5,95 %*.

b) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert vom Berechtigten 2,38 %.*

c) Wohnraumvermietung im Auftrag des Mieters
– das 2,38-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter zu zahlen**

d) Wohnraumvermietung im Auftrag des Vermieters
– das 2,38-fache der monatlichen Nettomiete vom Vermieter zu zahlen.**

e) PKW-Stellplätze im Auftrag des Mieters
– das 2,38-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter zu zahlen**

f) PKW-Stellplätze im Auftrag des Vermieters
– das 2,38-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter zu zahlen**

7. TÄTIGWERDEN FÜR DRITTE

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

8. STREITBEILEGUNGSPLATTFORM

Zum 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen über eine Online-Plattform beigelegt werden. Diese Plattform wird durch die Europäische Union eingerichtet. Zu der Plattform gelangen Sie über nachfolgenden Link: Streitbeilegungsplattform. (http://ec.europa.eu/consumers/odr)

9. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main

 

* Alle Angaben jeweils Bruttoangaben inkl. MwSt. und vom beurkundeten Kaufpreis.
** Alle Angaben jeweils Bruttoangaben inkl. MwSt. bezogen auf die monatlich vereinbarte Nettomiete.

 

Stand: August 2022